Achim Reister

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Ihr Partner für Umwelt, Energie, Hygiene & Sicherheit


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KfW-Sachverständigennachweise

Wir sind Ihre Sachverständigen in Sachen energetische Sanierung. 

Ob zinsgünstiger Kredit oder attraktiven Zuschuss – wir begleiten Sie

Einzelmaßnahmen


Ab sofort 10% Zuschuß für Einzelmaßnahmen

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

Wärmedämmung von Wänden

Wärmedämmung von Dachflächen

Wärmedämmung von Geschossdecken

Erneuerung der Fenster und Außentüren

Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage

Erneuerung der Heizungsanlage

 

Sie können wählen zwischen einem zinsgünstigen Kredit (bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit) oder einem Zuschussin Höhe von 10 % Ihrer förderfähigen Kosten.

 

Die KfW Bank empfiehlt:

Lassen Sie sich von einem Sachverständigen beraten. Vielleicht wäre es eine gute Idee, eine größere Sanierung in Angriff zu nehmen. Wenn Sie es nämlich schaffen, Ihr Haus zu einem KfW-Effizienzhaus zu sanieren, winken großzügige Fördermittel.

Wir als Sachverständige bestätigen die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit der Anlage "Technische Mindestanforderungen".

Antrag

Nachdem Sie alle technischen Details mit Ihrem Sachverständigen geklärt haben, stellen Sie den Antrag zum Programm Energieeffizient Sanieren (151) bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder anfangen zu sanieren. Die Berater Ihrer Hausbank oder wir füllen den Kreditantrag für Sie aus. Dem Antrag fügen Sie bitte die vollständig ausgefüllte "Bestätigung zum Kreditantrag" bei. Diese Bestätigung wird von Ihnen und von Ihrem Sachverständigen (uns) unterschrieben.

Gut zu wissen


Wenn Sie bei der KfW einen Kredit beantragen, spielt es für Sie keine Rolle, ob die Zinsen zwischen dem Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht, und dem Tag der Zusage steigen oder sinken: Sie erhalten immer den günstigeren Zinssatz. Das bedeutet: Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs niedriger als am Tag der Zusage, erhalten Sie die Konditionen des Tages des Antragseingangs. Liegen die Zinsen am Tag der Zusage unter den Konditionen des Antragstages, gelten für Sie die Konditionen des Zusagetages.

 

KfW-Effizienzhausstandard erreichen

Einen Altbau aus der Zeit vor 2002 zum KfW-Effizienzhaus zu machen, erfordert zumeist eine aufwendige Komplettsanierung. Die KfW-Förderung beginnt bei Gebäuden, die höchstens 115 % des Energiebedarfs eines baugleichen Neubaus ausweisen. Je besser der energetische Standard Ihres Hauses nach der Sanierung ist, desto mehr Förderung können Sie erwarten. Wir fördern KfW-Effizienzhäuser 115, 100, 85, 70 und 55 oder besser.

Wählen Sie zwischen

  • einem attraktiven Zuschuss direkt auf Ihr Konto oder
  • bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit zu besonders günstigen Zinskonditionen. Zusätzlich legen wir einen attraktiven Bonus bei der Tilgung obendrauf.
Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung
(EnEV)
Ihr Zuschuss ab 01.08.2015
Einzelmaßnahmen 10 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 17.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 20.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 25.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 55 30,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 30.000Euro pro Wohneinheit

Ihre Vorteile

  • TOP-Konditionen: Zinssatz ab 0,75 % effektiv pro Jahr
  • Tilgungszuschuss: bis zu 15 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • endfälliges Darlehen mit bis zu 8 Jahren Laufzeit
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

 

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
  • Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

 

 Tilgungszuschuss

 

Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus erhalten Sie einen Tilgungszuschuss in folgender Höhe:
 

KfW-Effizienzhaus 55: 27,5 % des Zusagebetrages

KfW-Effizienzhaus 70: 22,5 % des Zusagebetrages

KfW-Effizienzhaus 85: 17,5 % des Zusagebetrages

KfW-Effizienzhaus 100: 15,0 % des Zusagebetrages

KfW-Effizienzhaus 115: 12,5 % des Zusagebetrages

 Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular